Allgemeine Vertragsbedingungen

1 Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist der schriftliche Auftrag und die Annahme der Gutachtenerstattung.
  2. Grund für die Beauftragung des Gutachters ist ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber verpflichtet sich, genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und eine Änderung unverzüglich mitzuteilen.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2 Gegenseitige Rechte und Pflichten 

  1. Die Gutachtenerstellung wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
  2. Der Sachverständige ist den Weisungen des Auftraggebers insoweit nicht unterworfen, als diese zur inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen oder seine Berufspflichten verletzen würden.
  3. Der Sachverständige ist berechtigt, folgende, für die Durchführung des Auftrags notwendigen Dinge zu veranlassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf: Notwendige Untersuchungen, Anfertigen von Zeichnungen und Fotos, Besichtigungen, Laborversuche.
  4. Durch die Beauftragung wird der Sachverständige gleichzeitig ermächtigt, nach seinem Ermessen bei Behörden, Beteiligten und Dritten Personen Auskünfte einzuholen und Nachforschungen anzustellen. Auf Anforderung ist dem Sachverständigen eine besondere Vollmacht auszustellen.

3 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für den Sachverständigen notwendigen und gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Sachverständige wird vom Auftraggeber von allen Vorgängen, die für das Gutachten von Bedeutung sein können, ohne besondere Aufforderung in Kenntnis gesetzt.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Sachverständigen zu unterstützen.

4 Hilfskräfte, Sonderfachleute und weitere Sachverständige

  1. Der Sachverständige darf nach seinem Ermessen zur Durchführung des Auftrages geeignete Hilfskräfte heranziehen.
  2. Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber ohne vorherige Absprache zu bezahlen. Diese Kosten entsprechen € XXX,XX im Einzelfall, höchstens jedoch bis zur Höhe von 10% der Auftragssumme. Höhere Kosten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen.
  3. Die Einschaltung weiterer Sachverständigen oder Sonderfachleuten bedarf die Zustimmung des Auftraggebers. Der Sachverständige haftet nicht für die Tätigkeit und Ergebnisse eingeschalteter Sonderfach Leute oder weiterer Sachverständiger. Die Verwertung dieser Ergebnisse erfolgt ohne Gewähr.
  4. Die Beauftragung weiterer Sachverständigen oder Sonderfachleuten erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

5 Termine

  1. Der Sachverständige hat das Gutachten in einem für ihn zumutbaren Zeitrahmen zu erstellen. Terminab sprachen sind nur verbindlich, wenn sie dem Auftraggeber schriftlich zugesichert wurden.

6 Urheberrecht

  1. Der Sachverständige hat an dem von ihm gefertigten Gutachten ein Urheberrecht.
  2. Der Auftraggeber darf das Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Sachverständigen gestattet und im Allgemeinen zusätzlich zu honorieren.

7 Schweigepflicht 

  1. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  2. Objektive Erkenntnisse aus der Gutachtertätigkeit darf der Sachverständige für seine berufliche Tätigkeit insoweit verwerten, als hierzu ein Rückschluss auf den Auftraggeber nicht möglich ist.
  3. Der Sachverständige ist von der Schweigepflicht entbunden, wenn es aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht, das Gutachten im Rahmen von Ermittlungsarbeiten erstellt wird oder zur Folge hat oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.

8 Haftung

  1. Der Sachverständige haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei Erstattung des Gutachtens und sonstiger Sachverständigentätigkeit.
  2. Der Sachverständige haftet für Schäden aufgrund eines mangelhaften Gutachtens nur dann, wenn er oder seine Hilfskräfte die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Das gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei der Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 939 BGB bleibt unberührt. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
  3. Die Haftpflicht wird auf maximal € XXX.XXX,XX beschränkt. (Alternativ: Die Haftpflicht wird auf die Höhe der durch das SV-Büro abgeschlossenen Versicherung begrenzt)

9 Vergütung 

  1. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, den Bestimmungen des BGB und den nachfolgenden Berechnungsgrundlagen.
  2. Neben der Vergütung hat der Sachverständige Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen.
  3. Der Sachverständige ist auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Ebenso ist der Sachverständige berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
  4. Die volle Vergütung ist mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber oder eine von ihm be nannte Person fällig. Getätigte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
  5. Die Vergütung des Sachverständigen kann entweder am Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach den in diesen AGB festgelegten Stunden- und Vergütungssätzen jeweils nach Zeitaufwand. Als Stundensätze gelten: Für den Sachverständigen € 80,00, für die Hilfskraft € 40,00.
  6. Wünscht der Auftraggeber eine vorrangige Eilbearbeitung des Auftrages oder einzelner Teilleistungen, z.B. sofortige Ortsbesichtigung, Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, so können für die jeweiligen Leistungen Zuschläge von 30% berechnet werden.
  7. Wird der Sachverständige als Zeuge vor Gericht tätig, erhält der Sachverständige vom Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten Vergütungsbeträgen erstattet.
  8. Zu Vergütung und Auslagen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

10 Zahlungen

  1. Der Rechnungsbetrag wird mit Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens sofort und ohne Abzug fällig.

11 Kündigung 

  1. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde und schriftlich gekündigt werden.
  2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung die für die Durchführung der Sachverständigentätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zugänglich macht, seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung z.B. zur notwendigen Einschaltung eines Sonderfachmannes verweigert oder die Tätigkeit des Sachverständigen behindert.
  3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
  4. Endet der Vertrag durch eine Kündigung, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, so behält sich der Sachverständige seinen Anspruch auf vertragliche Vergütung, abzüglich 40% für eingesparte Aufwendungen der noch nicht erbrachten Leistung, vor.
  5. Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, so hat er Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen in voller Höhe.

12 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Musterhausen.

13 Schlussbestimmungen

  1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung soll das gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Vertragspar teien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
  2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
  3. Falls der Auftraggeber gegen einzelne Allgemeine Vertragsbedingungen Bedenken hat, bitte ich um Mitteilung. Ich bin insoweit änderungsbereit.

Köln, den 18.04.2024

Onur Karagöz

geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung

registriert in den Sachverständigenrollen der DESAG – Deutsche Sachverständigen Gesellschaft und im BSG e.V. – Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.  

 

DESAG Mitglieds-Nr. K/240304

BSG e.V. Reg. Nr. DE-K-13032404

 

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