Wir bieten Ihnen nicht nur Gutachten, sondern begleiten Sie auch aktiv bei der Schadenregulierung.
Vertrauen Sie auf 1A Leistung für Ihr Fahrzeug.
Wir sind für Sie da, um Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug kompetent zur Seite zu stehen. Unsere Leistungen umfassen die Erstellung von KFZ-Schadengutachten, KFZ-Wertgutachten und KFZ-Kostenvoranschlägen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall mit einem KFZ-Schaden verwickelt waren, können Sie sich kostenlos auf unsere Unterstützung verlassen. Gemäß §249 BGB ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, Ihnen als Unfallopfer den entstandenen Schaden sowie alle anfallenden Kosten zu erstatten.
Für den Fall, dass Sie rechtliche Beratung benötigen, vermitteln wir Sie gerne an unseren erfahrenen Partner- Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Die anfallenden Rechtsberatungskosten werden ebenfalls vom Unfallverursacher übernommen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Ihr Anliegen schnell und effizient klären können.“
Machen Sie sich keine Sorgen, als Geschädigter entstehen Ihnen keine Kosten für das Unfallgutachten.
Wir verstehen, dass Unfälle sich nicht nach den üblichen Arbeitszeiten richten. Deshalb sind wir rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche, für Sie telefonisch erreichbar.
Wir als Kfz-Gutachter kümmern uns gerne um die direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung, um Ihnen den Prozess so bequem wie möglich zu gestalten.
Unsere Gutachter kommen gerne zu Ihnen! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Anfahrt und besichtigen Ihren Schaden entweder direkt vor Ort oder in einer unserer Partnerwerkstätten
Eine rasche Schadenabwicklung beschleunigt die Regulierung erheblich. Unsere Gutachten werden innerhalb von nur 2-4 Tagen an Sie versendet, damit Sie Ihr Geld so schnell wie möglich erhalten können.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Schaden als Bagatellschaden einzustufen ist? Senden Sie uns einfach einige Fotos per WhatsApp, und wir werden Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Wir passen uns gerne Ihrem Zeitplan an und bieten flexible Terminvereinbarungen auch außerhalb Ihrer Arbeitszeiten an, sei es am Abend oder während Ihrer Mittagspause.
Unser Team besteht aus zertifizierten Sachverständigen.
Wir stehen Ihnen auch gerne zur Verfügung, um einen Kostenvoranschlag für Ihren Kasko- oder Bagatellschaden zu erstellen.
Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln
+49 173 6127135
info@1a-ingenieurbuero.de
Die Kosten für das Fahrzeuggutachten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Wenn du jedoch eine Mitschuld hast, musst du auch einen Teil der Kosten tragen. Wenn es um einen Schaden durch Eigenverschulden geht, wird entschieden, ob ein Gutachten notwendig ist und ob die Kosten von deiner Kaskoversicherung getragen werden. Wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt, ist in der Regel kein Kfz-Gutachten erforderlich. Solltest du unsicher sein, kannst du uns jederzeit kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Es ist äußerst empfehlenswert, ein Schadengutachten in Anspruch zu nehmen, da es wichtige Werte wie die Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert berücksichtigt, die von einem einfachen Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht erfasst werden können. Wir legen großen Wert darauf, unseren Kunden diesen Rat zu geben, da sie sonst potenziell viel Geld verlieren könnten.
Es ist äußerst wichtig, bei einem Gutachten in dieser Situation besonders vorsichtig zu sein, da der Gutachter mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in deinem Interesse handelt. Schließlich ist sein Arbeitgeber die Versicherung, die für den Schaden aufkommen soll. Daher wird er versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wenn du nicht selbst schuld an dem Schaden bist, solltest du einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Wenn es zu einem Gegengutachten kommt, kannst du auf uns als zuverlässigen Partner zählen, der an deiner Seite steht.
Es gibt eine Option namens „fiktive Abrechnung“, die es dem Geschädigten ermöglicht, die Schadenzahlung direkt von der Versicherung zu erhalten. Mit diesem Geld kann der Geschädigte das Fahrzeug reparieren lassen, es selbst reparieren oder das Geld für andere Zwecke verwenden.
In den meisten Fällen solltest Du innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach dem Unfall die Schadenszahlung auf Deinem Konto verbuchen können. Es gibt jedoch Versicherungen, die sich gerne mehr Zeit mit der Schadenregulierung lassen. In einigen Fällen haben unsere Kunden jedoch schon innerhalb weniger Tage den Schadensbetrag erhalten. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass die Schadenregulierung so schnell wie möglich erfolgt.
Es ist in solchen Situationen von entscheidender Bedeutung, ruhig zu bleiben und zu prüfen, ob jemand verletzt wurde. Die Unfallstelle sollte unbedingt abgesichert werden, bevor du die 112 anrufst (bei Personenschäden) oder die Polizei (bei Sachschäden). Wichtig ist auch, Fotos vom Unfallgeschehen zu machen und idealerweise einen Unfallbericht zu erstellen. Vergiss nicht, die Kontaktdaten des Unfallgegners aufzunehmen.
Im Anschluss daran empfehlen wir, sich an einen Kfz Gutachter zu wenden, der schnellstmöglich vor Ort erscheint, um den Schaden zu begutachten. Bei uns kannst Du Dich darauf verlassen, dass wir Dir schnell und unkompliziert weiterhelfen.